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Bundesrat für Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Der Bundesrat will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Zur Begründung verweist er auf die Entscheidung des EuGH, wonach sich ausländische Apotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen.

In Verbindung mit dem Versandhandel führe dies zu einer konkreten Gefährdung stationärer Apotheken und damit auch der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, heißt es in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vom 25. November 2016.

Allerdings regt der Bundesrat auch zahlreiche Änderungen am entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Kritisch sieht er dabei die geplante freie Preisgestaltung für neue Medikamente bis zu einem Ausgabenwert von 250 Millionen Euro. Die Preise für diese Medikamente sollten vielmehr zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen ausgehandelt werden. Das bereits geltende Preismoratorium für Medikamente soll bis Ende 2022 verlängert werden. Die Preise für Arzneimittel, die keiner Preisregulierung unterliegen, wären damit für weitere sechs Jahre auf dem Stand von 2009 eingefroren.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 26.11.2016