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Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen

Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 den von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung" beschlossen.

Mit der Richtlinie soll ein europaweit einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet werden. Zugleich werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Mehr Schutz und Rechtssicherheit für Unternehmen

Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Danach können Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Der bereits bestehende Schutz im deutschen Recht soll damit verbessert und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden.

Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens soll verbessert werden. So können streitgegenständliche Informationen bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden.

Schutz von Whistleblowern und Journalisten

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll zugleich dem Schutz von Whistleblowern und Journalisten Rechnung tragen. Zu diesem Zweck enthält es Regelungen für Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nicht rechtswidrig ist. Das gilt zum Beispiel für Fälle, in denen die Handlung der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom 18.07.2018