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Terminservice- und Versorgungsgesetz: Schnellere Arzttermine für Kassenpatienten

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf das Bundeskabinett am 26. September 2018 passiert hat.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Für Zusatzangebote sollen die Ärzte u.a. durch extrabudgetäre Vergütung und Zuschläge entlohnt werden, z.B.

  • einen Zuschlag von mindestens 5 Euro bei erfolgreicher Vermittlung eines dringenden Facharzt-Termins durch einen Hausarzt,
  • (Akut-) Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden,
  • Leistungen für neue Patienten in der Praxis (Zuschläge von mindestens 25 % auf die Versicherten- und Grundpauschalen),
  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (Zuschläge von mindestens 15 % auf die Grundpauschalen),
  • Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt.

Außerdem wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Patientenakten spätestens ab 2021 anzubieten. Der Zugriff auf medizinische Daten soll auch mittels Smartphone oder Tablet möglich sein.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Ausführlichere Information zu den Änderungen im Einzelnen lassen sich der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit entnehmen.

(BMG / STB Web)

Artikel vom 28.09.2018