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Apotheken dürfen über Amazon anbieten

Der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform amazon.de verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, entschied jetzt das Landgericht Magdeburg.

Über Amazon hatte ein Apotheker rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente angeboten und war dabei als Marketplace-Verkäufer unter dem Namen seiner Apotheke aufgetreten. Verkauf und Versand der Medikamente erfolgten nicht über Amazon, sondern über die Apotheke.

Dies missfiel einem Wettbewerber dennoch, der Klage gegen die Geschäftspraxis erhob. Vergeblich, denn das Landgericht Magdeburg entschied mit Urteil vom 18.01.2019 (Az. 36 O 48/18), dass ein Verkauf in dieser Form keine unlautere geschäftliche Handlung darstellt, wie sie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb definiert.

Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits im Jahr 2012 geurteilt, dass der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten grundsätzlich erlaubt sei. Wenn aber Internetapotheken zulässig seien, dann dürfte ein Apotheker auch den Vertriebsweg über eine Handelsplattform - wie amazon.de - wählen. Die Handelsplattform vermittele lediglich den Zugang zum Angebot der Apotheke. An der pharmazeutischen Tätigkeit sei sie nicht beteiligt, da Verkauf und Versand allein durch den Beklagten erfolgen.

(LG Magdeburg / STB Web)

Artikel vom 13.02.2019