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Reform des Zahnmedizin-Studiums

Die geplante Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung beinhaltet nach Angaben der Bundesregierung eine grundlegende Reform des Studiums.

Durch die Angleichung des vorklinischen Studienabschnitts in der Human- und Zahnmedizin sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine sog. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Orale Befunde könnten Hinweise für die Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt hätten allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.

Vorteile durch gemeinsame Vorklinik

Überdies werde durch die gemeinsame Vorklinik die gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen erleichtert. Dadurch werde der Umstieg in den jeweils anderen Studiengang vereinfacht. Schließlich werde auch die Bereitschaft der Studenten für künftige Kooperationen in Wissenschaft und Krankenversorgung vergrößert.

Zustimmung des Bundesrats erforderlich

Die Verordnung bedarf den Angaben zufolge der Zustimmung des Bundesrats. Die Bundesregierung sei weiterhin mit den Ländern im Gespräch, nachdem die Verordnung zwei Mal von der Tagesordnung des Bundesratsplenums abgesetzt wurde. Die Bundesregierung sei sehr daran interessiert, die Zustimmung des Bundesrates für die Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zu bekommen und zeitnah verkünden zu können.

Hierüber informierte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib).

(hib / STB Web)

Artikel vom 26.11.2018