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Gesetzentwurf: Mehr Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Der Kinderzuschlag soll neu gestaltet, zugleich die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert werden.

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern.

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten

Zum 1. Juli 2019 soll der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Damit soll das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert werden – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem soll die Neuregelung dafür sorgen, dass Einkommen des Kindes, wie z.B. Unterhalt, den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Gleichzeitig soll der Antragsaufwand einfacher werden: Der Zuschlag soll in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft werden.

Zum 1.1.2020 soll die obere Einkommensgrenze (bisherige "Abbruchkante") entfallen und eigenes Einkommen der Eltern die Leistung nur noch zu 45 Prozent mindern. Die Leistung soll nicht mehr abrupt wegfallen, sondern langsam auslaufen, wenn Eltern etwas mehr verdienen.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1.200 bis 2.200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1.600 bis 3.400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1.300 bis 4.000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz sollen außerdem auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert werden.

Weitere Informationen:

(BMAS / STB Web)

Artikel vom 10.01.2019