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Bundesrat übt Kritik am geplanten Digitale-Versorgung-Gesetz

Der Bundesrat unterstützt zwar die Bundesregierung in ihrer Absicht, das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren. An ihrem Entwurf für das Digitale-Versorgungs-Gesetz sieht er im Einzelnen aber noch Korrekturbedarf.

Deutliche Kritik übt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. September 2019 daran, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber entscheiden soll, welche digitalen Gesundheitsanwendungen erstattungsfähig sind. Stattdessen sollte diese Verantwortung einer unabhängigen Institution übertragen werden.

Kritik an "Gesundheits-Apps" durch die Krankenkasse

Problematisch findet er auch, dass für den Anspruch auf Versorgung mit einer Gesundheits-App die Genehmigung der Krankenkasse ausreichend und keine Verordnung des Arztes erforderlich sein soll. Dessen ungeachtet empfiehlt er, dass auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben können sollen.

Gegen die verschärfte Honorarkürzung

Die verschärfte Kürzung der Vergütung für Ärzte, die ab dem 1. März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, lehnen die Länder ab. Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen lägen häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Auch die vorgesehenen Sanktionen gegen Krankenhäuser, die sich der Telematikinfrastruktur nicht in der vorgesehenen Frist anschließen, lehnt der Bundesrat ab, wenn die Verzögerungen nicht in der Verantwortung der Krankenhäuser liegen.

Sensible Gesundheitsdaten sind gefährdet

Darüber hinaus sehen die Länder den Schutz der besonders sensiblen Gesundheitsdaten durch den Gesetzentwurf gefährdet.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 24.09.2019