Fernsehturm von Berlin und Alexanderplatz

Steuerinfos und Heilberufler-News

Durchsuchen Sie unser Artikel-Archiv mit Stichworten!

zurück

Corona-Besuchskonzept für Krankenhaus: Betriebsrat darf mitbestimmen

Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus während der Corona-Pandemie mitzubestimmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 22.01.2021 entschieden.

Die Krankenhaus-Betreiberin hatte im Zuge der Corona-Pandemie ohne Beteiligung des Betriebsrats ein System zur Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen auf dem Klinikgelände eingeführt. Auf Antrag des Betriebsrats hat das zuständige Arbeitsgericht eine Einigungsstelle zur Regelung des Besuchskonzepts eingesetzt. Das von der Betreiberin daraufhin angerufene Landesarbeitsgericht Köln hat den Beschluss des Arbeitsgerichts nun bestätigt, die Beschwerde der Betreiberin zurückgewiesen und ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bejaht (Beschluss vom 22.01.2021, Az. 9 TaBV 58/20).

Entscheidet sich der Krankenhausträger für die Zulassung von Besuchen, trifft ihn nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die entsprechende Verpflichtung zum Gesundheitsschutz auch gegenüber seinen Arbeitnehmer*innen. Für die Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Rahmen der Coronaschutzverordnung NRW bestehe ein Gestaltungsspielraum, der das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffne.

Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

(LAG Köln / STB Web)

Artikel vom 25.01.2021